Grundsätzlich lässt sich sagen: Liegt ein durch die Gesetzlichen Kassenrichtlinien definierter Schwierigkeitsgrad der zu therapierenden Anomalie vor, wird in der Hauptbehandlung zunächst 80% oder 90% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Die 20% oder 10%, der Eigenanteil des Patienten, wird nach Abschluss der Behandlung von der Kasse erstattet. Neben diesen Leistungen können vom Patienten Außervertragliche Leistungen oder Mehrleistungen in Anspruch genommen werden. Liegt der erforderliche Schwierigkeitsgrad der Anomalie nicht vor, dürfen die Therapiekosten nicht über die Kasse abgerechnet werden. Die Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist in diesen Fällen ggf. sinnvoll.
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